AGB - Kopie

01.     Das Mitglied bestätigt, körperlich und gesundheitlich den Anforderungen zu entsprechen, die sich aus der Benutzung der Einrichtung von CrossFit Dülmen, aus Durchführung der vereinbarten Programme und der Teilnahme an den Kursen ergeben.

02.        a) CrossFit Dülmen haftet nicht für Gesundheitsschäden, die daraus entstehen, dass das Mitglied die Einrichtung von CrossFit Dülmen betritt, die vereinbarten Programme durchführt und an den angebotenen Kursen teilnimmt.

b) Für mitgebrachte Kleidung und für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen.

03.      a) Eine vorübergehende Verminderung aus gesundheitlichen, geschäftlichen, privaten oder sonstigen Gründen berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung. Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Benutzung der Einrichtung und der Durchführung der Programme, sie beruht vielmehr darauf, dass CrossFit Dülmen dem Mitglied Räume, Ausstattungen und Einrichtungen auf eigenes Risiko zu den festgelegten Zeiten zur Verfügung stellt. Versäumt das Mitglied Veranstaltungen oder Besuchszeiten, ist CrossFit Dülmen weder zu irgendeiner Nachleistung noch zur Rückzahlung oder Teilrückzahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.

b) CrossFit Dülmen ist zur sofortigen Kündigung berechtigt, wenn das Verhalten des Mitglieds eine Fortführung des Vertrages für CrossFit Dülmen unzumutbar macht. Das Mitglied ist in diesem Falle verpflichtet, für die Zeit vom Zeitpunkt der Kündigung bis zum vereinbarten Vertragsende 100 % der vereinbarten Vertragssumme zu zahlen.

04.        CrossFit Dülmen behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten und des Kursangebotes vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten von jeweils bis zu einer Woche, höchstens aber 4 Wochen pro Jahr hat das Mitglied keinen Anspruch auf irgendwelche Rückvergütung, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt worden ist. Eine Verlegung von CrossFit Dülmen innerhalb des Stadtgebietes berechtigt das Mitglied nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Dem Mitglied wird evtl. während der Vertragsdauer eintretender Rechtsnachfolger in angemessener Frist, mindestens aber 1 Monat vor Übernahme durch den Rechtsnachfolger, bekanntgegeben.

05.      a) Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten von CrossFit Dülmen im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von CrossFit Dülmen ggf. ein Datenaustausch mit Kreditdienstleistungsunternehmen vorgenommen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass ihm die von CrossFit Dülmen zu übermittelten Daten auch per E-Mail übertragen werden.

b) Jeder Teilnehmer hat das Recht, jederzeit über die bei CrossFit Dülmen über ihn gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen und gegebenenfalls löschen zu lassen. CrossFit Dülmen steht dem Teilnehmer hierzu unter info@crossfit-duelmen.de zur Verfügung.

c) CrossFit Dülmen behält es sich vor Bilder und Videos von Trainingseinheiten zu veröffentlichen, um diese auf den Sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram..) zur Außendarstellung und Werbung zu nutzen. Liegt dies nicht im Einverständnis des Kunden, so ist dies CrossFit Dülmen bitte im Vorfeld mitzuteilen.

06.        CrossFit Dülmen, ist berechtigt die Preise der Beiträge für die Zukunft anzupassen. CrossFit Dülmen teilt dem Kunden die Preisanpassung mindestens 4 Wochen vor dem Wirksamwerden mit. Dem Mitglied wird in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Es kann das Vertragsverhältnis schriftlich, innerhalb von 4 Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündigen.

07.        Änderungen der Vertragsdaten, z.B. bei Wechsel der Bank oder des Wohnsitzes, sind CrossFit Dülmen unverzüglich mitzuteilen. Kosten für evtl. anfallende Gebühren bei

Adressermittlung bzw. bei Rücklastschriften trägt der Antragsteller.

08.        Erfüllungsort für die Leistung beider Vertragspartner ist Dülmen.