AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Informationen, Teilnehmer, Veranstaltungsort
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen CrossFit Dülmen (Linnertstraße 11, 48249 Dülmen), soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
2. Teilnehmer kann grundsätzlich nur sein, wer volljährig ist. CrossFit Dülmen behält sich aber die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen. Hierzu hat jeder Teilnehmer beim Abschluss eines Abonnementvertrages, beim Anmelden zu einem Probetraining bzw. dem Kauf einer 10er Karte gegenüber CrossFit Dülmen ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn er nicht volljährig ist und in diesem Fall die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen bzw. vorzulegen.
3. Die Rechte des Teilnehmers aus dem mit CrossFit Dülmen abgeschlossenen Vertrag sind ohne schriftliche Zustimmung von CrossFit Dülmen nicht übertragbar.


§ 2 Abonnementvertrag, 10-er Karte, Vertragsschluss, Stornierung
1. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit zwischen dem Abschluss eines Abonnementvertrages oder dem Kauf einer 10-er Karte zu wählen. Bei Abschluss eines Abonnementvertrages kann der Teilnehmer während der Dauer des Abonnements je nach gewähltem Tarif und Verfügbarkeit an 8, 12 oder beliebig vielen Trainingseinheiten pro Monat von CrossFit Dülmen teilnehmen. Der Kauf einer 10-er Karte berechtigt den Teilnehmer zur Teilnahme an zehn Trainingseinheiten von CrossFit Dülmen. Darüber hinaus kann sich jeder Teilnehmer einmal zu einem Probetraining anmelden. Dies berechtigt den Teilnehmer zur Teilnahme an einer Trainingseinheit von CrossFit Dülmen.
2. Bei allen Kursen ist die Teilnehmerzahl begrenzt, um ein hohes Maß an Qualität zu gewährleisten. Voraussetzung für die Teilnahme ist deshalb die vorherige schriftliche Anmeldung (dazu zählt auch die Onlinebuchung) zu der jeweiligen Trainingseinheit von CrossFit Dülmen. Eine Stornierung der Anmeldung zu einer Trainingseinheit ist bis zu 2 Stunden vor Beginn möglich. Die stornierte Stunde wird dem Stundenkontingent des Teilnehmers automatisch wieder gutgeschrieben. Bei zu später Stornierung wird das Stundenkontingent des Teilnehmers um die jeweilige Stunde belastet.
3. Im Rahmen des Abonnement-Vertrages werden die persönlichen Kontaktdaten des Teilnehmers erfragt, die Anzahl der Trainingshäufigkeit und die Dauer des Abonnements festgelegt, sowie eine Lastschriftermächtigung für den monatlichen Mitgliedsbeitrag erteilt.
4. Die Mindestvertragslaufzeit eines Abonnement-Vertrages beträgt 3,6 oder12 Monate. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich die Vertragsdauer jeweils um die vereinbarte Vertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Die Darstellung des Trainingsprogramms stellt kein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB dar, sondern stellt lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Teilnehmer dar. Es ist freibleibend und unverbindlich. Mit seiner Unterschrift unter dem Abonnement-Vertrag, dem Kauf einer 10- er Karte bzw. dem Anmelden zum Probetraining gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab. CrossFit Dülmen kann dieses Angebot des Teilnehmers innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Angabe von Gründen ablehnen. Lehnt CrossFit Dülmen das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt des Angebots zustande.


§ 3 Allgemeingültiges für das Training
1. Die hohe Trainingsintensität von CrossFit sollte im Falle einer vorherigen Nahrungsaufnahme berücksichtigt werden. Die Unfallgefahren im Rahmen der bei dem CrossFit-Training benutzten Geräte (bspw. Langhantel und Kettlebell) müssen bedacht werden.
2. Alle Trainingseinheiten dauern jeweils eine Zeitstunde (außer Sondertrainings) und werden unter der Anleitung eines Trainers durchgeführt.
3. Erscheint einTeilnehmer mehr als 5 Minuten nach Beginn des Trainingsprogrammes am Veranstaltungsort, kann er nicht mehr an der jeweiligen Trainingseinheit teilnehmen. Bei mehrmaligem, unentschuldigtem Zuspätkommen ist CrossFit Dülmen berechtigt, den Teilnehmer von dem Trainingsprogramm insgesamt auszuschließen. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer sich nicht an die Weisungen des Trainers des Trainingsprogrammes hält, den Ablauf des Trainingsprogrammes nachhaltig stört und/oder sich oder andere gefährdet.
4. Alle Mitglieder verpflichten sich, den Anweisungen des Personals von CrossFit Dülmen Folge zu leisten, die Hygienevorschriften einzuhalten sowie sich gemäß der Haus- und Boxordnung von CrossFit Dülmen zu verhalten. Grobe und wiederholte Verstöße hiergegen können ein Hausverbot zur Folge haben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge.
5. CrossFit Dülmen behält sich das Recht vor, bei zu hohem gesundheitlichem Risiko die Leistungen abzubrechen bzw. den Kunden ganz oder teilweise von einer Leistung auszuschließen. Gleiches gilt wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben zu seiner Person und seinem Gesundheitszustand macht, auf notwendige Angaben verzichtet oder aber der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde zur Durchführung des Trainings (Bewegungsaufforderungen verstehen und umsetzen) nicht in der Lage ist. Aktuelle gesundheitliche Beschwerden, Verletzungen sind immer dem zuständigen Trainer mitzuteilen.


§ 4 Abonnementverträge, Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die auf der Webseite von CrossFit Dülmen angegebenen Abonnementpreise beziehen sich jeweils auf einen vollen Monatsbeitrag. Schüler, Studenten und Rentner können Ermäßigung auf alle zu zahlenden Vergütungen erhalten, sofern sie einen Ausweis vorlegen, der sie als Schüler, Student oder Rentner legitimiert. Bei befristeten Nachweisen hat der Teilnehmer unaufgefordert eine aktuelle Folgebescheinigung bis zum Ende der Gültigkeit des Nachweises vorzulegen. Solange ein solcher Nachweis nicht erbracht ist, entfällt die Ermäßigung automatisch.
2. Alle Preise für die Trainingsveranstaltungen enthalten die gesetzlich gültige deutsche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.
3. Der Monatsbeitrag ist für jeden Kalendermonat im Voraus zu zahlen. Beginnt oder endet das Abonnement im Laufe eines Kalendermonats ist der Monatsbeitrag zeitanteilig zu zahlen (1/30- stel je Kalendertag). Im Lastschriftverfahren wird der Monatsbeitrag zum jeweiligen 1. des Monats abgebucht. Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, hat der Teilnehmer alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung eines Beitrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist CrossFit Dülmen zudem berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen und Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
4. Eine Heraufstufung des gewählten Tarifs (auf 12x oder unlimitierte Trainings pro Monat) ist jederzeit und in mündlicher oder schriftlicher Absprache mit den Betreibern möglich. Eine Herabstufung ist grundsätzlich immer zum Ablauf der Vertragslaufzeit möglich, bedarf aber einer schriftlichen Erklärung bis zum letzten Werktag des Vormonats an dessen Ende der Vertrag regulär endet. Für eine vorzeitige Herabstufung ist ebenfalls eine schriftliche Erklärung nötig. Sie wird zu Beginn des übernächsten Monats ab Zugang der schriftlichen Erklärung bei CrossFit Dülmen wirksam. Die Vertragslaufzeit beginnt dann neu.
5. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn der Teilnehmer länger als 3 Monate schwer erkrankt. Die schwere Krankheit ist CrossFit Dülmen durch Vorlage eines fachärztlichen Attestes nachzuweisen. Eine außerordentliche Kündigung hat unter Darlegung der Gründe schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu erfolgen. Der
Umzug eines Teilnehmers stellt grundsätzlich keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.
6.Soweit ein Teilnehmer schwer krank (länger als 8 Wochen) ist oder schwanger wird, kann ein ggf. bestehendes Abonnement ruhend gestellt werden. Die schwere Krankheit ist CrossFit Dülmen durch Vorlage eines fachärztlichen Attestes nachzuweisen. Während der Ruhephase kann der Teilnehmer keine Leistungen von CrossFit Dülmen in Anspruch nehmen. Die zum Zeitpunkt des Eintritts der Ruhephase noch bestehende Restlaufzeit des Abonnements schließt sich an das Ende der Ruhephase an. Der Urlaub eines Teilnehmers stellt grundsätzlich keinen Grund für eine solche Ruhend-Stellung des Vertrages dar.


§ 5 Haftung, Absage/Änderungen von/im Rahmen der Trainingsveranstaltungen
1. Die Haftung von CrossFit Dülmen gleich aus welchem Rechtsgrund ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von CrossFit Dülmen beruht oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten von CrossFit Dülmen beruht. CrossFit Dülmen haftet auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind. Dazu zählen insbesondere auch Schutz- und Obhutspflichten, die den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken. Für selbstverschuldete Unfälle mit bleibenden Schäden sowie für verloren gegangenes Privateigentum übernimmt CrossFit Dülmen keine Haftung
2. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
3. CrossFit Dülmen behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Muss CrossFit Dülmen Trainingsveranstaltungen aus wichtigem Grund absagen, werden bereits gezahlte Trainingseinheiten in voller Höhe erstattet, soweit diese nicht einvernehmlich an einem Ersatztermin nachgeholt werden können. Werden die Trainingsveranstaltungen räumlich verlegt, werden Teilnehmer darüber rechtzeitig mit einem Aushang am Veranstaltungsort und/ oder auf der Webseite benachrichtigt. Es ist auch ein Wechsel des/der Trainers/ in möglich. Die Änderung eines Veranstaltungsortes innerhalb von Dülmen und/ oder der Wechsel eines Trainers/in lässt die verbindliche Anmeldung zu einer Trainingsveranstaltung unberührt.
4. CrossFit Dülmen behält sich Änderungen des Leistungsangebots sowie die Schließung an den gesetzlichen Feiertagen und Urlaubszeiten vor. Derartige Änderungen werden per Aushang oder durch die Internetpräsenz rechtzeitig bekannt gegeben.


§ 6 Datenschutz
1. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten von CrossFit Dülmen im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass ihm die von CrossFit Dülmen zu übermittelten Daten auch per E-Mail übertragen werden.
2. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass persönliche Daten sowie Daten und Aufzeichnungen zum Trainingserfolg elektronisch gespeichert werden. Zwei Jahre nach Ende der Mitgliedschaft werden diese Daten durch uns gelöscht.


§ 6 Foto- und Videoaufnahmen
1. Im Rahmen des Trainingsbetriebs können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, auf dem das Mitglied erkennbar ist. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für den Außenauftritt von CrossFit Dülmen verwendet werden dürfen. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung der Aufnahmen auf der Website von CrossFit Dülmen. Das Mitglied hat das Recht, eine Löschung von auf der Website veröffentlichten Aufnahmen zu fordern. Dieser Forderung wird schnellstmöglich nachgekommen. Namen von den Mitgliedern werden dabei NICHT verwendet und die Bilder und Aufnahmen werden an keine dritten Personen oder Unternehmen weitergegeben.


§ 7 Sonstiges/ Schlussbestimmungen
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, CrossFit Dülmen von jeder Änderung seiner Anschrift und Bankverbindung unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Teilnehmer nicht nachgewiesen werden kann, gilt die bis dahin bekannte Anschrift als weiterhin gültige Anschrift des Teilnehmers.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder rechtsungültig sein oder werden, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Inhalt des vorliegenden Vertrags am ehesten entspricht. Gleiches gilt für Vertragslücken.
3. CrossFit Dülmen ist berechtigt, den Vertragsinhalt einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist, oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Teilnehmers sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Teilnehmer unter Berücksichtigung der Interessen von CrossFit Dülmen zumutbar ist. CrossFit Dülmen wird den Teilnehmern in diesen Fällen die Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen (Änderungsmitteilung). Die Teilnehmer können einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung gegenüber CrossFit Dülmen, schriftlich widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam.
4. Bei Verstoß gegen Vertragsbedingungen behält sich CrossFit Dülmen das Recht vor, dem Mitglied fristlos zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
5. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7. Erfüllungsort ist der jeweils aktuelle Veranstaltungsort.